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   OLG Köln, 11.09.1985 - 2 W 107/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6522
OLG Köln, 11.09.1985 - 2 W 107/85 (https://dejure.org/1985,6522)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.1985 - 2 W 107/85 (https://dejure.org/1985,6522)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 1985 - 2 W 107/85 (https://dejure.org/1985,6522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage; Abfindung; Zwangsvollstreckung; Fälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 159
  • OLGZ 1986, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 21.09.1983 - 9 Ta 148/83
    Auszug aus OLG Köln, 11.09.1985 - 2 W 107/85
    Ob aus "Rechtscharakter und Zweckbestimmung der Abfindung" folgt, daß eine vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung erst mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fällig wird, wenn die Parteien nicht ausdrücklich eine frühere Fälligkeit vereinbaren (so LAG Köln DB 1984, 568), kann dahingestellt bleiben.
  • LAG Köln, 31.01.1994 - 2 Ta 225/94
    Zwar hat das Oberlandesgericht Köln im Beschluß vom 11.09.1985 - 2 W 107/85 -, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 18 angenommen, die Fälligkeit eines Abfindungsanspruchs trete sofort ein, wenn das Arbeitsgericht in einem Urteil das Arbeitsverhältnis zu einem nach der Verkündung liegenden Zeitpunkt aufgelöst und den Beklagten ohne Datierung verurteilt habe, an den Kläger eine Abfindung zu zahlen.
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91

    Vollstreckungstitel; Auslegung; Umstände außerhalb des Titels; Berücksichtigung;

    Da der Vollstreckungstitel den Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegt und der Schuldner staatlichen Zwang nur nach seiner Maßgabe zu dulden hat, kann bei dieser Auslegung außer auf gesetzliche Vorschriften nur auf den Titel selbst, bei einem Urteil also außer auf die Urteilsformel gegebenenfalls auch auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgriffen werden, nicht dagegen auf sonstige, außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. Senat, OLGZ 1979, 487, 488; Senat, NJW 1985, 274; Senat, OLGZ 1986, 86, 88; KG NJW-RR 1988, 1406; vgl. auch BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl. 1992, Grundz. vor § 704, Anm. 3 E a; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 1987, § 10 II 2 b, S. 86; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl. 1978, vor § 704, Rdn. 25, 27; Zöller/Stöber, .ZPO, 17. Aufl. 1991, § 704, Rdn. 5).
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